alles über das handelsregister
Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog! Hier sind Sie richtig, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten und keinen blassen Schimmer haben, was Sie tun müssen, wo Sie sich anmelden müssen und wenn Ihnen Begriffe wie Handelsregister, Unternehmensregister und Kapitalgesellschaften überhaupt nichts sagen. Ich habe Betriebs- und Volkswirtschaft studiert und kenne mich bestens aus mit allen möglichen Hindernissen, mit denen Gründer konfrontiert werden können. Zunächst kann es wie ein wilder Dschungel aussehen, durch den man niemals wieder ins Freie findet, aber ich bin hier für Sie und werde Sie über umgefallene Bäume, vorbei an gefährlichen Tieren und Klippen leiten. Mit meiner Hilfe werden Sie bald wieder blauen Himmel über sich wahrnehmen und entspannt in die Arbeit mit Ihrem eigenen Unternehmen starten.
Es kann sehr aufregend sein, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Von der Ideenfindung bis zu den ersten Modellen befinden Sie sich zunächst noch in der Entwicklungsphase. Sobald es jedoch zur Produktion gehen soll und Sie tatsächlich Gewinn bzw. Umsatz erzielen möchten, müssen Sie sich auch mit der Anmeldung Ihres Gewerbes beschäftigen. Je nachdem in welcher Branche Sie sich ansiedeln, wie groß Ihr Unternehmen sein soll oder bereits ist und viele weitere Faktoren müssen Sie sich als Kleingewerbe anmelden oder als GmbH oder AG und mit den beiden letzteren ist auch die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Genau davor graut es vielen Unternehmen erst einmal, die sich mit BWL und rechtlichen Sachen nicht so gut auskennen. Das Handelsregister ist aber wirklich nichts wovor man sich fürchten muss, sondern im Gegenteil es ist sogar äußerst nützlich.
Was ist das Handelsregister also? Das Handelsregister gibt es bereits seit dem 18. Jahrhundert und ist ein Verzeichnis aller Kaufleute und ihrer Firmen. Es ist von jedermann einsehbar und erfüllt Schutz- und Vertrauensfunktionen. Man kann sich im Handelsregister somit über seine Geschäftspartner informieren. Einsehbar sind unter anderem die verschiedenen Niederlassungen, das Stammkapital, jegliche Änderungen im Vorstand und ob beispielsweise ein Insolvenzverfahren bereits eingeleitet wurde. Wenn etwas nicht im Handelsregister steht, dann kann man auch darauf vertrauen, dass diese Tatsachen nicht existieren. Gutgläubige sind also vor nicht eingetragenen Sachen geschützt, da der Unternehmer verpflichtet ist, jegliche Änderungen dem Handelsregister sofort mitzuteilen. In Zeiten des Internet kann man natürlich auch schon online auf das Handeslregister zugreiffen und Informationen prüfen.
Früher bestand das Handelsregister aus zahlreichen Akten, die auf dem zuständigen Amts- oder Registergericht eingesehen werden konnten. Dafür brauchte man unbedingt die Registernummer des Kaufmanns, den man einsehen wollte. Diesen fand man, und findet ihn auch heute noch, auf allen geschäftlichen Briefen des Unternehmens. Seit 2007 wurde das Handelsregister jedoch in die moderne Welt eingeführt und wird nur noch elektronisch geführt. Das brachte einige Vorteile mit sich. So kann man nun mit der richtigen Software notwendige Dokumente einfach von zuhause an das Gericht schicken und sie sind innerhalb weniger Sekunden da. Zudem kann man im Register nicht nur nach der Registernummer suchen, sondern auch mit Namen des Kaufmannes, Firmenname oder sogar nur mit Schlagwörtern. Sie brauchen also nicht mehr unbedingt die Registernummer. Diese muss nun aber nicht nur auf Briefen zu finden sein, sondern auch im Impressum Ihrer Webseite, falls Sie eine betreiben.
Doch jetzt nochmal von Anfang an. Ins Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, wenn man ein Kaufmann ist oder eine GmbH, AG oder OHG gründen möchte. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind somit von der Eintragungspflicht ausgenommen, können sich jedoch freiwillig eintragen zu lassen, um einige Vorteile der Kaufleute zu genießen. Eine Eintragung im Handelsregister schützt zum Beispiel den Firmennamen vor ähnlich lautenden Unternehmensnamen. Zudem kann man als Kaufmann auch einen Fantasienamen für seine Firma haben, während das als Kleingewerbetreibender nicht geht. Mit einer Eintragung übernimmt man jedoch auch automatisch alle Pflichten eines Kaufmannes, man muss also Bilanzen und doppelte Buchführungen abgeben. Bevor man sich freiwillig eintrage lässt, sollte man also nochmals in sich gehen, ob das wirklich notwendig ist.
Schließlich ist die Eintragung auch nicht kostenfrei. Die Anmeldung an sich beträgt nur wenige Euro, jedoch müssen die Anträge von einem Notar beglaubigt und eingesendet werden. Das kann also einige hundert Euro kosten, je nachdem welche Rechtsform Ihr Unternehmen annehmen soll. Für ein Einzelunternehmen liegen die Kosten meist bei 300€, während eine GmbH in jedem Fall mit mindestens 700€ rechnen sollte. Bei der Eintragung müssen Sie natürlich einige Angaben zu sich und Ihrer Firma machen, z.B. Sitz der Firma und weitere Niederlassungen, den Unternehmenszweck und vertretungsberechtigte Personen.
Sie sehen also, das Handelsregister hat durchaus seine Berechtigung und ist nicht nur da, um Sie zu quälen. Es wird auch für Sie noch nützlich sein, wenn Sie sich über neue Geschäftspartner informieren möchten oder müssen. Vergessen Sie neben der Handelsregisteranmeldung auch nicht die Anmeldung beim Gewerbeamt! Sie können dort einfach den Auszug Ihres Handelsregistereintrags als Anmeldung vorlegen.
Es kann sehr aufregend sein, sein eigenes Unternehmen zu gründen. Von der Ideenfindung bis zu den ersten Modellen befinden Sie sich zunächst noch in der Entwicklungsphase. Sobald es jedoch zur Produktion gehen soll und Sie tatsächlich Gewinn bzw. Umsatz erzielen möchten, müssen Sie sich auch mit der Anmeldung Ihres Gewerbes beschäftigen. Je nachdem in welcher Branche Sie sich ansiedeln, wie groß Ihr Unternehmen sein soll oder bereits ist und viele weitere Faktoren müssen Sie sich als Kleingewerbe anmelden oder als GmbH oder AG und mit den beiden letzteren ist auch die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Genau davor graut es vielen Unternehmen erst einmal, die sich mit BWL und rechtlichen Sachen nicht so gut auskennen. Das Handelsregister ist aber wirklich nichts wovor man sich fürchten muss, sondern im Gegenteil es ist sogar äußerst nützlich.
Was ist das Handelsregister also? Das Handelsregister gibt es bereits seit dem 18. Jahrhundert und ist ein Verzeichnis aller Kaufleute und ihrer Firmen. Es ist von jedermann einsehbar und erfüllt Schutz- und Vertrauensfunktionen. Man kann sich im Handelsregister somit über seine Geschäftspartner informieren. Einsehbar sind unter anderem die verschiedenen Niederlassungen, das Stammkapital, jegliche Änderungen im Vorstand und ob beispielsweise ein Insolvenzverfahren bereits eingeleitet wurde. Wenn etwas nicht im Handelsregister steht, dann kann man auch darauf vertrauen, dass diese Tatsachen nicht existieren. Gutgläubige sind also vor nicht eingetragenen Sachen geschützt, da der Unternehmer verpflichtet ist, jegliche Änderungen dem Handelsregister sofort mitzuteilen. In Zeiten des Internet kann man natürlich auch schon online auf das Handeslregister zugreiffen und Informationen prüfen.
Früher bestand das Handelsregister aus zahlreichen Akten, die auf dem zuständigen Amts- oder Registergericht eingesehen werden konnten. Dafür brauchte man unbedingt die Registernummer des Kaufmanns, den man einsehen wollte. Diesen fand man, und findet ihn auch heute noch, auf allen geschäftlichen Briefen des Unternehmens. Seit 2007 wurde das Handelsregister jedoch in die moderne Welt eingeführt und wird nur noch elektronisch geführt. Das brachte einige Vorteile mit sich. So kann man nun mit der richtigen Software notwendige Dokumente einfach von zuhause an das Gericht schicken und sie sind innerhalb weniger Sekunden da. Zudem kann man im Register nicht nur nach der Registernummer suchen, sondern auch mit Namen des Kaufmannes, Firmenname oder sogar nur mit Schlagwörtern. Sie brauchen also nicht mehr unbedingt die Registernummer. Diese muss nun aber nicht nur auf Briefen zu finden sein, sondern auch im Impressum Ihrer Webseite, falls Sie eine betreiben.
Doch jetzt nochmal von Anfang an. Ins Handelsregister muss sich jeder eintragen lassen, wenn man ein Kaufmann ist oder eine GmbH, AG oder OHG gründen möchte. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind somit von der Eintragungspflicht ausgenommen, können sich jedoch freiwillig eintragen zu lassen, um einige Vorteile der Kaufleute zu genießen. Eine Eintragung im Handelsregister schützt zum Beispiel den Firmennamen vor ähnlich lautenden Unternehmensnamen. Zudem kann man als Kaufmann auch einen Fantasienamen für seine Firma haben, während das als Kleingewerbetreibender nicht geht. Mit einer Eintragung übernimmt man jedoch auch automatisch alle Pflichten eines Kaufmannes, man muss also Bilanzen und doppelte Buchführungen abgeben. Bevor man sich freiwillig eintrage lässt, sollte man also nochmals in sich gehen, ob das wirklich notwendig ist.
Schließlich ist die Eintragung auch nicht kostenfrei. Die Anmeldung an sich beträgt nur wenige Euro, jedoch müssen die Anträge von einem Notar beglaubigt und eingesendet werden. Das kann also einige hundert Euro kosten, je nachdem welche Rechtsform Ihr Unternehmen annehmen soll. Für ein Einzelunternehmen liegen die Kosten meist bei 300€, während eine GmbH in jedem Fall mit mindestens 700€ rechnen sollte. Bei der Eintragung müssen Sie natürlich einige Angaben zu sich und Ihrer Firma machen, z.B. Sitz der Firma und weitere Niederlassungen, den Unternehmenszweck und vertretungsberechtigte Personen.
Sie sehen also, das Handelsregister hat durchaus seine Berechtigung und ist nicht nur da, um Sie zu quälen. Es wird auch für Sie noch nützlich sein, wenn Sie sich über neue Geschäftspartner informieren möchten oder müssen. Vergessen Sie neben der Handelsregisteranmeldung auch nicht die Anmeldung beim Gewerbeamt! Sie können dort einfach den Auszug Ihres Handelsregistereintrags als Anmeldung vorlegen.