Eintragung im Handelsregister
Für einige Unternehmen und Kaufleute ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht. Dazu gehören die OHG, sowie Kapitalgesellschaften wie die GmbH. Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen sich hingegen nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Mit der Eintragung kommen viele Pflichten auf Sie zu, allerdings gibt es auch einige Vorteile, zum Beispiel wird Ihr Firmenname geschützt.
Handelsregister – Was ist das überhaupt?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, welches Einträge über Kaufleute und Unternehmen verwaltet in einem zuständigen Amts- oder Registergericht. Das Register kann von jedem kostenlos eingesehen werden, wenn man aufs Amt geht. Wer zu beschäftigt ist oder lieber online nachschauen will, kann dies gegen eine kleine Gebühr von 1,50€ tun. In den Auszügen werden Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von den Unternehmen festgehalten, unter anderem auch die Jahresabschlüsse und Bilanzen. Das Handelsregister wurde in den letzten Jahren modernisiert und auf den neuesten Stand gebracht und ist mittlerweile rein elektronisch. Somit finden auch Anmeldungen, Eintragungen und Anträge zur Änderung rein elektronisch statt. Nach der Anmeldung wird der fertige Eintrag im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht und lockt manchmal einige Betrüger auf den Plan. Dazu jedoch später mehr. Wie bereits erwähnt, ist durch die Eintragung im Handelsregister Ihr Firmenname gegenüber ähnlich klingenden Firmennamen geschützt. Zudem können nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, einen Firmennamen im Geschäftsverkehr führen.
Für wen besteht also die Pflicht zur Eintragung?
Freiberufler, sowie Kleingewerbeunternehmer müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen – können es aber auf Wunsch. Mit der Eintragung werden sie dann automatisch zum Kaufmann und haben dementsprechende Rechte und Verpflichtungen. Nur in den wenigsten Fällen lassen Kleingewerbe und Freiberufler jedoch eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen. Sollten Freiberufler sich zu einer GbR zusammengeschlossen haben und sich anschließend ins Handelsregister eintragen, so würde die GbR zu einer OHG.
Sollten Sie weder Freiberufler noch Kleingewerbetreibender sein, so besteht direkt zum Zeitpunkt der Gründung die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister für Sie. Jeder Kaufmann, jede OHG, GmbH und AG müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, sonst können hohe Bußgelder verordnet werden. Zur konkreten Beurteilung, ob ein Unternehmen einen kaufmännischen Gewerbebetrieb eingerichtet hat, werden der Jahresumsatz, die Anzahl der Beschäftigten und der Geschäftsvorgänge, sowie das Kapital herangezogen. Mehrere 100.000€ pro Jahr werden dafür als Schwellenwert für den Umsatz angesetzt. Wird dieser Wert überstiegen, dann ist eine Eintragung in jedem Fall von Nöten.
Wie lasse ich meine Firma ins Handelsregister eintragen?
Die Anmeldung muss von einem Notar beglaubigt werden, also sollten Sie sich erstmal bei Ihren Bekannten nach einem guten Notar umhören, der Sie nicht direkt arm macht. Haben Sie einen anständigen Notar gefunden, so wird dieser die notwendigen Formalitäten anschließend übernehmen und Sie ins Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung beziehungsweise Anmeldung benötigt normalerweise folgende Angaben:
Sobald es in Ihrer Firma Änderungen gibt, Sie neue Niederlassungen eröffnen oder ein Unternehmen wieder abmelden, müssen Sie dies dem Handelsregister mitteilen, damit der Eintrag dementsprechend geändert werden kann. Zudem müssen Sie dem Register schriftlich versichern können, dass keine hindernden Umstände vorliegen. Hindernde Umstände könnten zum Beispiel eine Verurteilung oder Anklage wegen Insolvenzverschleppung sein und ähnliche Delikte. Damit haben Sie den Eintrag nun abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt offiziell ein Unternehmer!
Kosten der Eintragung
Damit kommen wir jetzt vermutlich zum interessantesten Teil dieses Artikels. Die Eintragung ins Handelsregister ist zwar verpflichtend, aber leider keineswegs kostenlos. Grundsätzlich sind die Kosten unterschiedlich, denn sie ändern sich je nach Unternehmensgröße und Rechtsform des angemeldeten Unternehmens. Eine GmbH ist also eventuell teurer, als eine AG. Einzelunternehmen können jedoch mit Kosten von 200€ bis 300€ rechnen, zuzüglich der Notarkosten. Eine GmbH hingegen kann schon mal 500€ bis 700€ kosten. Sie sehen, die Kosten unterscheiden sich stark. Die Gründung einer UG oder einer GmbH kann jedoch durch ein Musterprotokoll vergünstigt werden.
Nach der Eintragung erhalten Sie einige Zeit später Ihre Handelsregisternummer, die es für Ihre Geschäftspartner einfacher macht Zugriff auf ihren Handelsregistereintrag zu bekommen, um Auskünfte zu erhalten. Betreiben Sie zusätzlich eine Webseite müssen Sie Ihre Handelsregisternummer im Impressum angeben, neben weiteren Pflichtangaben wie Inhaber, Adresse und weiteres. Dafür gibt es jedoch Impressumsgeneratoren, die Ihnen bei der Erstellung, oft sogar kostenfrei, weiterhelfen.
Vorsicht vor Betrügern
Zum Schluss möchte ich Sie noch auf die neueste Betrugsmasche hinweisen, die mit Ihrer Eintragung ins Handelsregister zu tun hat. Da das Register für jedermann einsehbar ist, informieren sich Betrüger über neue Eintragungen und schicken diesen Firmen dann Rechnungen, die offiziell aussehen und durchaus hohe Beträge verlangen. Da Sie diese Briefe direkt nach der Eintragung erhalten, wirkt es meist so, als wäre das die Rechnung für die Eintragung. Fallen Sie nicht darauf hinein! Auf der offiziellen Seite des BMWi können Sie Beispiele vergangener Briefe begutachten.
Der Gründung Ihres Traumunternehmens sollte nun nichts mehr im Wege stehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Handelsregister – Was ist das überhaupt?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, welches Einträge über Kaufleute und Unternehmen verwaltet in einem zuständigen Amts- oder Registergericht. Das Register kann von jedem kostenlos eingesehen werden, wenn man aufs Amt geht. Wer zu beschäftigt ist oder lieber online nachschauen will, kann dies gegen eine kleine Gebühr von 1,50€ tun. In den Auszügen werden Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von den Unternehmen festgehalten, unter anderem auch die Jahresabschlüsse und Bilanzen. Das Handelsregister wurde in den letzten Jahren modernisiert und auf den neuesten Stand gebracht und ist mittlerweile rein elektronisch. Somit finden auch Anmeldungen, Eintragungen und Anträge zur Änderung rein elektronisch statt. Nach der Anmeldung wird der fertige Eintrag im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht und lockt manchmal einige Betrüger auf den Plan. Dazu jedoch später mehr. Wie bereits erwähnt, ist durch die Eintragung im Handelsregister Ihr Firmenname gegenüber ähnlich klingenden Firmennamen geschützt. Zudem können nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, einen Firmennamen im Geschäftsverkehr führen.
Für wen besteht also die Pflicht zur Eintragung?
Freiberufler, sowie Kleingewerbeunternehmer müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen – können es aber auf Wunsch. Mit der Eintragung werden sie dann automatisch zum Kaufmann und haben dementsprechende Rechte und Verpflichtungen. Nur in den wenigsten Fällen lassen Kleingewerbe und Freiberufler jedoch eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen. Sollten Freiberufler sich zu einer GbR zusammengeschlossen haben und sich anschließend ins Handelsregister eintragen, so würde die GbR zu einer OHG.
Sollten Sie weder Freiberufler noch Kleingewerbetreibender sein, so besteht direkt zum Zeitpunkt der Gründung die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister für Sie. Jeder Kaufmann, jede OHG, GmbH und AG müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, sonst können hohe Bußgelder verordnet werden. Zur konkreten Beurteilung, ob ein Unternehmen einen kaufmännischen Gewerbebetrieb eingerichtet hat, werden der Jahresumsatz, die Anzahl der Beschäftigten und der Geschäftsvorgänge, sowie das Kapital herangezogen. Mehrere 100.000€ pro Jahr werden dafür als Schwellenwert für den Umsatz angesetzt. Wird dieser Wert überstiegen, dann ist eine Eintragung in jedem Fall von Nöten.
Wie lasse ich meine Firma ins Handelsregister eintragen?
Die Anmeldung muss von einem Notar beglaubigt werden, also sollten Sie sich erstmal bei Ihren Bekannten nach einem guten Notar umhören, der Sie nicht direkt arm macht. Haben Sie einen anständigen Notar gefunden, so wird dieser die notwendigen Formalitäten anschließend übernehmen und Sie ins Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung beziehungsweise Anmeldung benötigt normalerweise folgende Angaben:
- Firma und Firmenname
- Niederlassungen, Zweigniederlassungen und Hauptsitz der Firma, sowie die jeweiligen Anschriften
- Unternehmenszweck
- Vertretungsberechtigte Personen und besondere Vertretungsbefugnisse
- Rechtsform des Unternehmens
- Höhe des Stamm- und Grundkapitals
Sobald es in Ihrer Firma Änderungen gibt, Sie neue Niederlassungen eröffnen oder ein Unternehmen wieder abmelden, müssen Sie dies dem Handelsregister mitteilen, damit der Eintrag dementsprechend geändert werden kann. Zudem müssen Sie dem Register schriftlich versichern können, dass keine hindernden Umstände vorliegen. Hindernde Umstände könnten zum Beispiel eine Verurteilung oder Anklage wegen Insolvenzverschleppung sein und ähnliche Delikte. Damit haben Sie den Eintrag nun abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt offiziell ein Unternehmer!
Kosten der Eintragung
Damit kommen wir jetzt vermutlich zum interessantesten Teil dieses Artikels. Die Eintragung ins Handelsregister ist zwar verpflichtend, aber leider keineswegs kostenlos. Grundsätzlich sind die Kosten unterschiedlich, denn sie ändern sich je nach Unternehmensgröße und Rechtsform des angemeldeten Unternehmens. Eine GmbH ist also eventuell teurer, als eine AG. Einzelunternehmen können jedoch mit Kosten von 200€ bis 300€ rechnen, zuzüglich der Notarkosten. Eine GmbH hingegen kann schon mal 500€ bis 700€ kosten. Sie sehen, die Kosten unterscheiden sich stark. Die Gründung einer UG oder einer GmbH kann jedoch durch ein Musterprotokoll vergünstigt werden.
Nach der Eintragung erhalten Sie einige Zeit später Ihre Handelsregisternummer, die es für Ihre Geschäftspartner einfacher macht Zugriff auf ihren Handelsregistereintrag zu bekommen, um Auskünfte zu erhalten. Betreiben Sie zusätzlich eine Webseite müssen Sie Ihre Handelsregisternummer im Impressum angeben, neben weiteren Pflichtangaben wie Inhaber, Adresse und weiteres. Dafür gibt es jedoch Impressumsgeneratoren, die Ihnen bei der Erstellung, oft sogar kostenfrei, weiterhelfen.
Vorsicht vor Betrügern
Zum Schluss möchte ich Sie noch auf die neueste Betrugsmasche hinweisen, die mit Ihrer Eintragung ins Handelsregister zu tun hat. Da das Register für jedermann einsehbar ist, informieren sich Betrüger über neue Eintragungen und schicken diesen Firmen dann Rechnungen, die offiziell aussehen und durchaus hohe Beträge verlangen. Da Sie diese Briefe direkt nach der Eintragung erhalten, wirkt es meist so, als wäre das die Rechnung für die Eintragung. Fallen Sie nicht darauf hinein! Auf der offiziellen Seite des BMWi können Sie Beispiele vergangener Briefe begutachten.
Der Gründung Ihres Traumunternehmens sollte nun nichts mehr im Wege stehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!